Die Vorbeugung und Behandlung ernährungsabhängiger Krankheiten ist heute eine große Aufgabe der ambulanten und
stationären Medizin, da die Anzahl dieser Erkrankungen in den letzten Jahrzehnten sehr gestiegen ist. Dabei
leistet die Ernährungsberatung einen
wichtigen Beitrag. Oft sind es Kombinationen aus 2 oder 3 Faktoren, die dafür sorgen, dass sich das
Allgemeinbefinden des Betroffenen verbessert. Die Faktoren sind z.B. Ernährungsumstellung, sportliche Betätigung
und die medikamentöse
Therapie. Bei folgenden Erkrankungen ist eine ärztliche Verordnung nach § 43 SGB V zur Ernährungsberatung
möglich:
Übergewicht, Adipositas
Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes,
Fettstoffwechselstörungen, erhöhte Cholesterinwerte
Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Rheuma, Gicht
Diabetes mellitus Typ 1 und 2
Nahrungsmittelunverträglichkeiten und Intoleranz, z.B. Laktose-, Fructoseintoleranz u. ä..
begleitende Beratung bei Krebstherapie und -nachsorge
Bluthochdruck
Osteoporose
Lebensmittelunverträglichkeiten
Lebensmittel-Hypersensiitivität
Atopische Dermatitis
Chronische Urtikaria
Glutensensitive Enteropathie
Colitis ulcerosa
Morbus Crohn
Zöliakie
Den Verordnungsbogen für Ihren Arzt können Sie sich hier herunter laden: