Die Vorbeugung und Behandlung ernährungsabhängiger Krankheiten ist heute
eine große Aufgabe der ambulanten und stationären Medizin, da die Anzahl
dieser Erkrankungen in den letzten Jahrzehnten sehr gestiegen ist. Dabei
leistet die Ernährungsberatung einen wichtigen Beitrag. Oft sind es
Kombinationen aus 2 oder 3 Faktoren, die dafür sorgen, dass sich das
Allgemeinbefinden des Betroffenen verbessert. Die Faktoren sind z.B.
Ernährungsumstellung, sportliche Betätigung und die medikamentöse
Therapie. Bei folgenden Erkrankungen ist eine ärztliche Verordnung nach §
43 SGB V zur Ernährungsberatung möglich:
Diabetes mellitus Typ I (E10.-)
Diabetes mellitus Typ II (E11.-)
Gestationsdiabetes (O24.-)
gestörte Glukosetoleranz (R73.-)
Adipositas/Übergewicht (E66.-)
Fettstoffwechselstörung (E78.-)
Hyperurikämie (E79.0), Gicht (M10.-)
Schilddrüsenerkrankung (E00-E07)
Hypertonie (I10-I15)
Arteriosklerose (I70.-)
Koronare Herzkrankheiten (I25.-)
Erkrankung der Verdauungsorgane (K20-K93)
Entzündliche rheumatische Erkrankungen (M79.-)
Osteoporose (M80-M83)
Niereninsuffizienz (N17-19.-)
Nephrologische Erkrankungen (N28.-)
Onkologische Erkrankungen (C79.-; D44.-)
Mangelernährung, Malnutrition, Untergewicht (40-E46)
Störungen im Wasser- und Elektrolythaushalt (87.-)
Mangel an Vitaminen (E50-E56), Mineralstoffen und Spurenelementen
(E58-E61)
Fütterstörungen (F98.2)
Laktoseintoleranz (E73)
Fruktosemalabsorbtion (K90.4, E74.3)
Nahrungsmittelunverträglichkeiten (T78.4)
Nahrungsmittelallergien (T78.1, K52.2, J30.1)
Den Verordnungsbogen für Ihren Arzt können Sie sich hier herunter laden: