Ernährungsberatung Katharina Götzel

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Einzelberatung

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Ernährungsberatung auf ärztliche Verordnung:

Die Vorbeugung und Behandlung ernährungsabhängiger Krankheiten ist heute eine große Aufgabe der ambulanten und stationären Medizin, da die Anzahl dieser Erkrankungen in den letzten Jahrzehnten sehr gestiegen ist. Dabei leistet die Ernährungsberatung einen wichtigen Beitrag. Oft sind es Kombinationen aus 2 oder 3 Faktoren, die dafür sorgen, dass sich das Allgemeinbefinden des Betroffenen verbessert. Die Faktoren sind z.B. Ernährungsumstellung, sportliche Betätigung und die medikamentöse Therapie. Bei folgenden Erkrankungen ist eine ärztliche Verordnung nach § 43 SGB V zur Ernährungsberatung möglich:

Diabetes mellitus Typ I (E10.-)
Diabetes mellitus Typ II (E11.-)
Gestationsdiabetes (O24.-)
gestörte Glukosetoleranz (R73.-)
Adipositas/Übergewicht (E66.-)
Fettstoffwechselstörung (E78.-)
Hyperurikämie (E79.0), Gicht (M10.-)
Schilddrüsenerkrankung (E00-E07)
Hypertonie (I10-I15)
Arteriosklerose (I70.-)
Koronare Herzkrankheiten  (I25.-)
Erkrankung der Verdauungsorgane  (K20-K93)
Entzündliche rheumatische Erkrankungen (M79.-)
Osteoporose (M80-M83)
Niereninsuffizienz (N17-19.-)
Nephrologische Erkrankungen (N28.-)
Onkologische Erkrankungen (C79.-; D44.-)
Mangelernährung, Malnutrition, Untergewicht (40-E46)
Störungen im Wasser- und Elektrolythaushalt (87.-)
Mangel an Vitaminen (E50-E56), Mineralstoffen und Spurenelementen (E58-E61)
Fütterstörungen (F98.2)
Laktoseintoleranz (E73)
Fruktosemalabsorbtion (K90.4, E74.3)
Nahrungsmittelunverträglichkeiten (T78.4)
Nahrungsmittelallergien (T78.1, K52.2, J30.1)

Ein Bild einer Beratungssituation

Den Verordnungsbogen für Ihren Arzt können Sie sich hier herunter laden:

>>> ⤓ Verordnungsbogen-EB.pdf <<<

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